- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung: Der Verein setzt sich dafür ein, Bildung und Wissen zu fördern und zu verbreiten, um die persönliche und berufliche Entwicklung seiner Mitglieder zu unterstützen.
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe: Der Verein engagiert sich für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie älteren Menschen, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern und ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
- Förderung von Kunst und Kultur: Der Verein fördert Kunst und Kultur, um das kulturelle Leben in der Gemeinde zu bereichern und künstlerische Talente zu fördern.
- Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene: Der Verein unterstützt Menschen, die aufgrund ihrer politischen, ethnischen oder religiösen Überzeugungen verfolgt werden (Flüchtlinge und Vertriebene), um ihnen eine erfolgreiche Integration und damit eine sichere und menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen.
- Förderung des Schutzes von Ehe und Familie: Der Verein setzt sich für den Schutz von Ehe und Familie ein und unterstützt seine Mitglieder bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder.
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke: Der Verein fördert das bürgerschaftliche Engagement seiner Mitglieder zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, um einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
- Förderung des Sports: Der Verein fördert den Sport und die körperliche Aktivität, um die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitglieder zu verbessern.
Der Verein setzt seine Satzungszwecke durch die Organisation und Durchführung von eigenen Veranstaltungen und Aktivitäten wie Seminaren, Qualifizierungen und Informations- und Beratungsterminen mit Experten in Bereichen der Bildung und Erziehung um. Er kooperiert auch mit anderen Institutionen, um seine Ziele zu erreichen. Der Verein achtet und schützt die verfassungsmäßig garantierten Rechte und Freiheiten und bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.